Bayernweite Verschärfung der Corona Regelungen –
Ab sofort gilt 2G plus bis 15.12.2021
Liebe WingTsun`ler,
liebe Eltern,
aufgrund der weiterhin stark steigenden Corona Fallzahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag, 23.11.2021, beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bayernweit noch einmal zu verschärfen. Auch unsere Akademie ist davon betroffen.
Laut der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), veröffentlicht gestern gegen 21:30 Uhr, gilt für unser Unterricht ab sofort folgendes:
Der Zugang zur Akademie darf ab sofort und bis auf Weiteres (vorerst bis 15.12.2021) nur nach 2G plus Regelung erfolgen. Somit dürfen wir nur noch Geimpften und Genesenen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis Zutritt gewähren.
Kids- und Teen-Unterricht
Der Unterricht geht wie geplant weiter. Vorschulkinder und minderjährige Schüler sind von der 2G plus Regelung weiterhin ausgenommen! Die Eltern, die keinen Testnachweis haben, bitte ab sofort die Kinder vor der Tür abgeben bzw. abholen.
Erwachsenen-Unterricht
Ab Freitag werden wir bei den Kursen für Erwachsenen einen Hybrid-Unterricht anbieten. Die Kurse können mit den entsprechenden Nachweisen weiterhin vor Ort besucht werden. Gleichzeitig wird der Unterricht live über Zoom übertragen. Hier die neuen Kurzeiten bis 15.12.21:
WingTsun-Unterricht:
Mittwoch: 19:00 bis 20:00 Uhr WingTsun (Hybrid-Unterricht)
Freitag: 19:00 bis 20:30 Uhr WingTsun (Hybrid-Unterricht)
Freitag: 20:30 bis 21:30 Uhr WingTsun-BlitzFight
Anmeldung Zoom: Meeting beitreten (mehr) | Meeting-ID: 929 4627 3993 | Kenncode: 679886
Yoga-Unterricht:
Dienstag: 19:30 bis 20:45 Uhr Yoga (Online und Präsenz)
Anmeldung Zoom: Meeting beitreten (mehr) | Meeting-ID: 988 3900 3099 | Kenncode: 312112
Auch wenn es mittlerweile mühsam ist, nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst. Wir versuchen daher alles um den Trainingsbetrieb in unserer Akademie zu ermöglichen. Sollten sich die Bedingungen ändern, so werden wir euch rechtzeitig informieren.
Liebe Grüße
Andreas Ertl und Ausbilder-Team
Zur Übersicht haben wir die aktuell gültigen Regeln für Dich nochmals zusammen:
FFP2-Maskenpflicht
Es ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung bzw. im Unterricht.
Welche Nachweise können wir akzeptieren?
Geimpft oder genesen
Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.
PCR-Tests | PoC-PCR-Test
Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs in der Akademie vorgenommen worden sein.
Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“)
Diese müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs der Akademie vorgenommen worden sein.
Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)
Nachweis eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der direkt vor Ort durchgeführt wurde.
Mitgebrachte Selbsttests müssen demnach vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Bitte sei mindestens 30 Minuten vor Deinem gewünschten Trainingsbeginn iin der Akademie, um den entsprechenden Ablauf und die Beaufsichtigung durch uns gewährleisten zu können. Diese Regelung gilt in unserer Akademie bis auf Widerruf.